Der Umzug

Die Zeit bis zum Ende des Monats haben wir dann noch mit diversen Vorbereitungs- und Renovierungsarbeiten verbracht, sodass wir am 02. Februar wie geplant umziehen konnten. Schon in der ersten Woche nach unserem Einzug war in der Küche das erste Mal der Abfluss verstopft. Wir schoben dies zunächst darauf, dass durch die Renovierungsarbeiten vielleicht diverse Tapeten und Farbreste in den Abfluss gelangt waren und dadurch das Wasser schlecht ablaufen konnte. In der Folgezeit wiederholten sich diese Verstopfungen aber in schöner Regelmäßigkeit jeden zweiten Monat. Wir gehen davon aus, dass die gesamten Abflussleitungen in einem so desolaten Zustand sind, dass es immer wieder zu solchen Verstopfungen kommt. Davon ist nicht nur die Küche sondern auch die Badewanne und die Waschbecken im Badezimmer betroffen. Lediglich in der Toilette gab es solche Vorkommnisse nicht.

Auch der Anschluss des Telefons stellte sich als schwieriger heraus als zunächst angenommen. Glücklicherweise hatte ich den neuen Splitter und Router, der uns vom Telefonanbieter zugeschickt wurde bereits in der alten Wohnung auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Beim Anschluss in der neuen Wohnung stellte sich dann heraus, dass das Telefon nicht funktionierte. Nach langen telefonischen Ursachenermittlungen mit den Technikern sowohl vom neuen Telefonanbieter als auch mit der Telekom stellte sich dann heraus, dass der Anschluss in der Wohnung so veraltet war, dass daran kein DSL betrieben werden konnte, obwohl Herr P. gemeint hatte, dass der vorherige Mieter auch DSL als Internetanschluss gehabt hätte. Wir haben daraufhin die Telekom mit dem Anschluss einer neuen Telefondose und dem Überprüfen der Leitungen beauftragt. Die Kosten dafür wurden natürlich ebenfalls von uns übernommen. Dies hatte aber zur Folge, dass wir eine Woche ohne Festnetztelefon zubringen mussten. Dies ist für einen Gewerbebetrieb nicht gerade geschäftsfördernd.

Das übliche Chaos kurz nach den UmzugIn den ersten Tagen in der neuen Wohnung wurde auch klar was Herr P. damit gemeint hatte, dass die Mieterin von Obergeschoss etwas schwierig sei. Bei den Verhandlungen zum Mietvertrag äußerte er, dass er die große Wohnung an uns vermieten würde, weil wir nur ein Kind hätten mit Rücksicht auf die Mieterin aus dem Obergeschoss. Eine Familie mit mehreren Kindern könne man dieser nicht zumuten. Die Wohnung ist sehr hellhörig, sodass man jedes Telefon klingeln und Gespräch aus der oberen Wohnung hören kann. Auch pflegt unsere Nachbarin besonders im Winter bereits um 4:30 so laut die Treppe herunter zutrampeln, dass wir am anderen Ende der Wohnung davon aus dem Bett fallen. Außerdem klingelt sie wegen jeder Kleinigkeit und schikaniert uns mit ihren unflätigen Äußerungen im Treppenhaus. Im besonderen lauert sie den Besucherkindern im Treppenhaus auf und beschimpft diese. Außerdem werden die Kinder beim Spielen im Hof permanent überwacht und sofort angeschrien, sobald sie sich gestört fühlt z. B. durch Singen oder Aufsagen von Abzählreimen. Dieses Verhalten seiner Mieterin hat Herr P. aber sicher nicht zu verantworten, obwohl sich dabei die Frage stellt ob dies in den letzten 35 Jahren vielleicht abgefärbt hat. Seit dieser Zeit bewohnt unsere Nachbarin nämlich bereits die Wohnung im Obergeschoss.