kein warmes Wasser statt Schimmelbeseitigung

Es war aber nicht so, dass sich außer dem Schriftverkehr zwischen und mit den Anwälten nichts ereignet hat. Dazu gab es die folgende Begebenheit. Am 17.05.2010 hat Herr L. darum gebeten von Vollstreckungsmaßnahmen bzgl. der Gereichtskosten zur Rücknahme der Mieterhöhungsklage abzusehen. Dies hat mein Mann am 01.06.2010 gegenüber unserem Anwalt abgelehnt. Dies hat unser Anwalt dem Anwalt der Gegenseite dann am 04.06.2010 mitgeteilt. Daraufhin hat uns Herr P. am 05.06.2010 das warme Wasser abgestellt. D. h. er hat den Brenner der Heizanlage komplett abgeschaltet und die Türe verschlossen. Mein Mann hat Herrn P. darauf persönlich angesprochen worauf dieser erwiderte es gäbe erst warmes Wasser wenn wir die Miete zahlen würden. Wir waren daraufhin gezwungen nach einigem Schriftverkehr mit dem Anwalt der Gegenseite am 15.06.2010 eine Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht zu beantragen, der natürlich sofort statt gegeben wurde, sodass am 16.06.2010 die einstweilige Verfügung erfolgte, die dann am 23.06.2010 an den Gerichtsvollzieher übermittelt wurde und am 24.06.2010 von diesem übergeben wurde. Zwischenzeitlich wurde das warme Wasser am 19.06.2010 wieder angeschaltet, nachdem mein Mann die einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes persönlich bei Herrn P. am 17.06.2010 in den Briefkasten geworfen hatte. Somit waren wir vom 05.06.2010 bis zum 19.06.2010 für genau 2 Wochen ohne warmes Wasser.