Exposè

Geiziger Hausbesitzer klagt Mieter aus verschimmelter Wohnung

In der Küche einer Mietwohnung zeigt sich kurz nach dem Einzug der neuen Mieter ein Schimmelfleck an der Wand. Dieser wird zum Zankapfel in einem Konflikt zwischen Mieter und Vermieter, der eine Klageflut zur Folge hatte, die mit Akribie die Schikanierung der Mieter zum Ziel hatte. Letztendlich zogen die Mieter aus und der Schaden im Mietobjekt ist nach wie vor nur mangelhaft kaschiert und wird wohl zukünftig dem Nachmieter weitere Freude bereiten. Eine Geschichte über die Ignoranz und Unverfrorenheit im Milieu der Grundbesitzer, die den Mieter mit voller Wucht trifft und diesen unverschuldet kriminalisiert.

Die Protagonisten:

Kurz nach ihrem Einzug stellt Familie H. einen unangenehmen modrigen Geruch in der Küche fest. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass die Wand hinter der Einbauküche einen großflächigen Schimmelbefall aufweist. Familie H. meldet dies ordnungsgemäß bei Herrn P. Herr P. reagiert auf mehrfache Rückfragen nur mit Schulterzucken worauf hin Familie H. den Schaden selbst versucht zu beseitigen. Herr P. weigert sich die Kosten dafür zu übernehmen. Familie H. lässt die Sache auf sich beruhen, da sie keinen Streit provozieren will. Im Jahr darauf schimmelt die Wand erneut. Herr P. möchte den Schaden durch überstreichen beheben, was Familie H. ablehnt. Herr P. versucht zunächst erfolglos die Miete zu erhöhen und die Nebenkosten per Mahnbescheid zu bekommen. Eine eingeleitete Maßnahme zur Schadensbehebung wird von Herrn P. am 23.12. abgebrochen um Kosten zu sparen. Im darauf folgenden Jahr wird Familie H. mit abgestellter Heizung und dem Abdrehen der Warmwasserzufuhr bedacht. Herr P. betreibt eine Räumungsklage, weil Familie H. zwischenzeitlich die Miete gekürzt hat. Da Familie H. bei diesem Verfahren nicht Recht bekommen hat müssen sie zum Ende des Jahres aus der verschimmelten Wohnung ausziehen.