Exposè
Geiziger Hausbesitzer klagt Mieter aus verschimmelter Wohnung
In der Küche einer Mietwohnung zeigt sich kurz nach dem Einzug der neuen Mieter ein Schimmelfleck an der Wand. Dieser wird zum Zankapfel in einem Konflikt zwischen Mieter und Vermieter, der eine Klageflut zur Folge hatte, die mit Akribie die Schikanierung der Mieter zum Ziel hatte. Letztendlich zogen die Mieter aus und der Schaden im Mietobjekt ist nach wie vor nur mangelhaft kaschiert und wird wohl zukünftig dem Nachmieter weitere Freude bereiten. Eine Geschichte über die Ignoranz und Unverfrorenheit im Milieu der Grundbesitzer, die den Mieter mit voller Wucht trifft und diesen unverschuldet kriminalisiert.
Die Protagonisten:
- Familie H. die Mieter, eine dreiköpfige Familie mit einer 12 jährigen Tochter. Unglücklicherweise ist Herr H. Sachverständiger im Bauwesen und Gebäudeenergieberater. Seine Frau ist des Lesens und Rechnens und der deutschen Sprache mächtig, was den Konflikt zusätzlich erschwert.
- Herr und Frau P. die Vermieter. Herr P. hat offensichtlich zu keiner Zeit am Erhalt der Immobilie oder an der Beseitigung des unübersehbar vorhandenen Schadens irgendein Interesse. Sein einziges Streben ist die Rendite.
- Herr S, Inhaber des ortsansässigen Heizungs- und Sanitärfachbetriebes. Auch Herr S kommt gegen den chronischen Spartrieb von Herrn P. nicht an.
- Herr B, Inhaber des ortsansässigen Stuckateubetriebes. Hat nach eingener Aussauge nie den Auftrag erhalten den Schaden zu beseitigen sondern lediglich die Wand zu verputzen.
- Herr Sch, Rechtsanwalt von Familie H und Herr L Rechtsanwalt von Herrn und Frau P. Wie heißt es so schön, wenn zwei sich streiten freut sich der Dritte. In diesem Fall freuen sich sowohl der Dritte und der Vierte, weil die diversen Honorarrechnungen die Schadenssumme um ein vielfaches übersteigen.
Kurz nach ihrem Einzug stellt Familie H. einen unangenehmen modrigen Geruch in der Küche fest. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass die Wand hinter der Einbauküche einen großflächigen Schimmelbefall aufweist. Familie H. meldet dies ordnungsgemäß bei Herrn P. Herr P. reagiert auf mehrfache Rückfragen nur mit Schulterzucken worauf hin Familie H. den Schaden selbst versucht zu beseitigen. Herr P. weigert sich die Kosten dafür zu übernehmen. Familie H. lässt die Sache auf sich beruhen, da sie keinen Streit provozieren will. Im Jahr darauf schimmelt die Wand erneut. Herr P. möchte den Schaden durch überstreichen beheben, was Familie H. ablehnt. Herr P. versucht zunächst erfolglos die Miete zu erhöhen und die Nebenkosten per Mahnbescheid zu bekommen. Eine eingeleitete Maßnahme zur Schadensbehebung wird von Herrn P. am 23.12. abgebrochen um Kosten zu sparen. Im darauf folgenden Jahr wird Familie H. mit abgestellter Heizung und dem Abdrehen der Warmwasserzufuhr bedacht. Herr P. betreibt eine Räumungsklage, weil Familie H. zwischenzeitlich die Miete gekürzt hat. Da Familie H. bei diesem Verfahren nicht Recht bekommen hat müssen sie zum Ende des Jahres aus der verschimmelten Wohnung ausziehen.