Schimmelbeseitigung zweiter Akt

Zu diesem Termin hat mein Mann dann die Küchenschränke ab der Spüle abgebaut, damit der Fleck in seinem ganzen Ausmaß betrachtet werden konnte. Diesen Termin hat Herr P. in Begleitung von Herrn Sp. wahrgenommen, der im Jahr 2008 bereits die Absperrhähne ausgetauscht hatte. Mein Mann hat einen Sachverständigen für das Maurerhandwerk, Herrn L. als Zeugen zu dem Termin mit hinzugebeten.Auf den Fotos ist deutlich zu erkennen, dass der Schimmel hinter den Platten ebenfalls vorhanden ist und dass die Feuchtigkeit großflächig an der ganzen Wand vorhanden ist. Das kann auch ohne Messgeräte festgestellt werden.

Schimmelfleck Nahaufnahme Schimmelfleck Nahaufnahme Schimmelfleck Nahaufnahme Schimmelfleck Nahaufnahme

Herr Sp. und Herr P. haben sich also die schimmelige Wand nochmals angeschaut und Herr P. hat Herrn Sp. um seine fachkundige Meinung gebeten. Daraufhin hat Herr Sp. mitgeteilt, dass er bei einem so großflächigen Schimmelbefall auch nur Vermutungen anstellen kann worin die Ursache liegen könnte. Dies hätte aber im vergangenen Jahr auch nicht zu einer Schadensbehebung geführt und weitere Maßnahmen auf Basis von Vermutungen hätten wohl wenig Sinn. Er war der Meinung, dass da ein Fachmann für Wasserschäden mit der Suche nach der Schadensursache beauftragt werden müsste. Herr Sp. hat Herrn P. mehrfach darauf hingewiesen hat, dass mit einer einfachen Feuchtemessung die Ursache nicht gefunden werden kann. Dabei hat H. Sp. zugegeben, dass er nicht im Besitz eines Feuchtemessgerätes sei wie mein Mann bei dieser Besichtigung eines zur Verfügung gestellt hat und er mit seinem Messgerät auch nichts anderes feststellen könnte als dass die Wand nass sei. Davon könnte aber die Ursache des Problems aber nicht gefunden werden. Daraufhin hat Herr P. nochmals Herrn Sp. gebeten doch die Feuchtigkeit der Wand mit einem geeigneten Messgerät zu überprüfen. Herr Sp. hat daraufhin wieder mitgeteilt, dass bei so offensichtlichem Schimmelbefall keine Messung erforderlich sei. Dass die Wand nass wäre könnte ja wohl mit bloßem Auge festgestellt werden. Außerdem sei ja wohl unstrittig, dass die Wand nass sei und sie seien an diesem Tage vor Ort um die Ursache zu ergründen. Dies sei ihm aber mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich und es könnte nur durch einen Fachmann die Ursache zuverlässig ermittelt werden. Der Termin wurde damit beendet, dass sich Herr Sp. bereit erklärt hat im Auftrag von Herrn P. einen geeigneten Fachmann mit der Ursachenfeststellung zu benennen. Mein Mann hat daraufhin einen Tag später die Küche wieder provisorisch aufgebaut um darauf zu warten, wann der Schaden festgestellt werden kann, damit er endlich beseitigt wird.

Am 29.10.2009 wurde daraufhin schriftlich ein Termin zur Ursachenfeststellung auf den 17.11.2010 vereinbart. Mit diesem Schreiben hat Herr P. eine Aufstellung erhalten in der wir ihm mitgeteilt haben, dass wir ab November 2009 die Miete um 20% kürzen. Parallel dazu wurden aber auf den diversen anderen Kriegsschauplätzen weitere Gefechte ausgeführt, die hier nur kurz angerissen werden sollen, weil sie bereits hinlänglich bekannt sind. Am 30.10.2009 wurde zum Mieterhöhungsverlangen von unserem Anwalt Stellung genommen und diese zurückgewiesen. Daraufhin ist der Anwalt der Gegenseite mit Schreiben vom 03.11.2009 nochmals auf die Abmahnung bzgl. Ausübung eines Gewerbes in einer Mietwohnung eingegangen und hat einen Nachweis für die Existenz des Treuhandkontos gefordert. Am 06.11.2009 wurde dann von seiner Seite zur Kürzung der Miete Stellung genommen und diese als unbegründet zurückgewiesen. Ganz lustig wurde es wieder am 13.11.2009, da haben wir nämlich Eine Forderung für die Erhöhung der Kabelgebühr in Höhe von 5,75 € erhalten. Vom 20.10.2009 bis zum 17.11 2009, also für genau 4 Wochen, hatten wir nur eine provisorisch aufgestellt Küche. Trotz dieses Schlagabtausches fand dann am 17.11.2009 der Termin zur Ursachenfeststellung des Schimmelbefalls in unserer Küche statt.