Schimmelbeseitigung sechster Akt

Die Schikanen gipfelten dann darin, dass am Montag den 25.01.2010 Herr B. mit den Worten klingelte er solle ein Trocknungsgerät aufstellen. Daraufhin habe ich ihn in die Wohnung gebeten damit er sich selbst ein Bild machen konnte. Ich meinte nur das sei ja wohl ein Witz und habe ihn gebeten Herrn P. davon in Kenntnis zu setzen, dass die Küche wieder steht. Im Nachhienein ist davon auszugehen, dass Herr B. bereits am 11.01.2010 ein Trocknungsgerät beschafft hatte, aber erst am 25.01.2010 versucht hat dieses aufzustellen. Dies hat sich bei der später folgenden Gerichtsverhandlung herausgestellt, in der Herr B. behauptet hat, dass er das Gerät bereits am 11.01.2010 bei der Firma M. ausgeliehen hat.

Am gleichen Nachmittag trug sich dann wieder eine Aufführung der Augsburger Puppenkiste vor unserer Wohnungstüre zu. Als mein Mann von einem Termin nach Hause kam klingelte eine Minute später Frau P. an unserer Wohnungstüre. Sie beschimpfte meinen Mann lautstark und schrie herum wir sollten ihnen endlich ihr Geld bezahlen. Sie wurde nur von ihrem Sohn davon abgehalten handgreiflich zu werden. Da Mein Mann gerade erst zurück gekommen war, wusste er gar nicht um was es ging. Frau P. behauptete nämlich wir hätten Herrn B. mit seinem Trocknungsgerät nicht in die Wohnung gelassen. Noch am gleichen Abend hat mein Mann mit Herrn B. telefoniert und ihn über die Vorkommnisse vom Vormittag befragt. Herr B. bestätigte aber, dass wir ihn sehr wohl in die Wohnung gelassen hätten und hat uns nochmals bestätigt, dass Herr P. ihn mehrfach gebeten hat die nasse Wand einfach zuzuschmieren, was er aber ablehnte.

Am 27.01.2010 hat Herr P. dann um einen weiteren Termin „zum Anschauen der Küche um Gipserarbeten abschließen zu können“ gebeten. Dies hat mein Mann mit Hinweis auf den Zustand der Wand und die Aussage von Herrn B. abgelehnt. Ein Abschluss der Gipserarbeiten war aufgrund der Feuchtigkeitswerte in der Wand, die wir protokolliert und beigefügt hatten nicht in Sicht. Am gleichen Tag noch hatte unser Anwalt die Kündigung vom 20.01.2010 als unwirksam zurückgewiesen, da uns von einer vorangegangenen Kündigung nichts bekannt war und keine Vertragsverletzungen bestehen würden, da wir die ausstehende Miete zurückgehalten hatten um unsere Kosten geltend zu machen. Darin ist explizit auf die Zurückbehaltung der Miete aufgrund des Feuchtigkeitsschadens und den daraus entstandenen Kosten verwiesen. Außerdem erfolgt nochmals die Aufforderung den Wasserschaden zu beseitigen. Am gleichen Tag wurde von unserem Anwalt die Klageabweisung wegen Zustimmung zur Mieterhöhung beim Amtsgericht beantragt Aufgrund von Lage und Ausstattung der Wohnung.

am 25.02.2010 erhielten wir dann vom Amtsgericht die Erwiderung von Herrn L. wegen Mieterhöhung. Darin wird behauptet, die W. Str. sei nicht stark befahren und würde keine dichte Bebauung aufweisen. Ferner hätte die Wohnung Schallschutzfenster und die Elektroinstallation sei im Jahr 1999 komplett erneuert worden. Außerdem hätten wir eine PKW-Stellplatz. Der Zustand der Wohnung, besonders der "neuen" Elektroinstallation ist auf den folgenden Bildern dokumentiert:

Neue Elektroinstallation1 Neue Elektroinstallation2 Neue Elektroinstallation3 Neue Elektroinstallation4

Am 28.02.2010 hat mein Mann an Herrn P. eine Folgeschadensanzeige geschickt. Darin unterstellt er Herrn P. , dass er uns bei der Vermietung im Jahr 2008 vorsätzlich über den zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Wasserschaden getäuscht hat und dass ihm der Zustand der Wand in der Küche bereits vor unserem Einzug bekannt war. Außerdem erklärt er die Mietminderung in Höhe von 40% ab dem 01.02.2010.

Am 03.03.2010 ereignete sich dann eine weitere Begebenheit, die nicht unerwähnt bleiben sollte. An einem der Wasserleitungen in der Toilette existierte schon seit unserem Einzug ein Rostfleck. Diesen führten wir darauf zurück, dass die Leitungen sei Jahrzehnten nicht mehr gestrichen wurden. Am Morgen stellte mein Mann fest, dass durch diese Roststelle Wasser austrat. Dies hat er Herrn P. unverzüglich mitgeteilt und ihm ein Foto von der defekten Stelle übergeben. Daraufhin hat er Herrn Sp. zu uns geschickt um den „angeblichen Schaden am Wasserrohr“ zu begutachten. Dieser hat den Schaden als äußerst bedenklich eingestuft und konnte Herrn P. zum Glück davon überzeugen, dass dieser sofort beseitigt werden muss. Andernfalls drohte ein Wasserrohrbruch, durch den dann auch noch unsere ganze Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen würde. Als Herr Sp. das defekte Stück der Wasserleitung entfernt hatte trat zu Tage dass die ganze Leitung nur noch von der Farbe zusammen gehalten wurde. Er meinte nur die Leitungen müssten eigentlich schon längst im ganzen Haus erneurt werden, Herr P. hätte daran aber kein Interesse

Schaden am Wasserrohr