Schimmelbeseitigung erster Akt

Obwohl Herrn P. bekannt war, dass wir am 28.08.2009 in Urlaub fuhren klingelte er am Morgen des gleichen Tages an unserer Tür und erkundigte sich wann er denn dann kommen könnte. Mein Mann fragte wofür er denn kommen wollte. Herr P. teilte darauf hin mit wir sollten die Küche abbauen, damit er die Wand streichen könnte. Mein Mann hat ihm geantwortet, dass ein Streichen der Wand keinesfalls in Frage käme und dass wir auch nicht bereit seien für solche ungeeigneten Maßnahmen die Küche abzubauen. Er solle sich um eine fachgerechte Behebung des Schadens kümmern. In diesem Zusammenhang hat Herr P. nicht etwa gebeten ob wir so freundlich wären die Küche ein weiteres mal abzubauen, sondern hat im Gegenteil behauptet an dem Schaden könne man sowieso nichts machen weil ja schließlich die Küche davor stünde.

Am gleichen Abend fuhren wir für zwei Wochen in den Urlaub, sodass wir den vom gleichen Tag datierten handschriftlichen Zettel mit einem Terminvorschlag zum „ausbessern“ des Wasserschadens erst am 12.09.2009 nach unserer Rückkehr vorfanden. Dieses Verhalten kann nur als Scheinaktionismus gedeutet werden, da Herrn P. unsere Abwesenheit bekannt war und er nur geklingelt hat um streichen zu können, weil er genau wusste, dass wir am gleichen Tag verreisen würden. Dies wird auch daraus klar, dass er wie immer während unserem Urlaub das warme Wasser abgestellt hat. Dies kann durch diejenigen, die unsere Katzen während unserer Abwesenheit versorgen bezeugt werden.

Während unserer Abwesenheit hat der Rechtsanwalt von Herrn P. jetzt die Dreistigkeit zu behaupten wir hätten dem Streichen der Wand zugestimmt und sollten dafür Sorge tragen, dass Herr P. Zugang erhält. Und das obwohl wir diese Maßnahme mehrfach auch schriftlich als ungeeignet abgelehnt haben. An dieser Stelle muss nochmals auf die bisherige Vorgeschichte und den Zustand der Wand zu diesem Zeitpunkt hingewiesen werden. Es ist ja wohl auch dem absoluten Laien klar, dass ein Überstreichen des Schimmels keinen Sinn macht, wenn der Fleck, der ursprünglich 1 m² groß war ein Jahr später 2,5 m² misst . Es mag durchaus sein, dass dies Herrn L. zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, aber Herr P. war zu jeder Zeit über die Gegebenheiten informiert. Der normale Menschenverstand würde doch an dieser Stelle gebieten schleunigst die Schadensursache in seiner eigenen Immobilie zu ermitteln, alleine schon um Folgeschäden zu vermeiden und für den Werterhalt. Nur Herr P. sah da anscheinend keinen Handlungsbedarf und war der Meinung, dass er als Raumausstatter mit seiner Latexfarbe alles wieder in Ordnung bringen kann. Nachdem der Schaden nunmehr seit mindestens 15 Monaten bestand konnte wohl nicht von uns verlangt werden, dass wir diesem Kasperltheater zustimmen, nur weil wir rechtlich dazu verpflichtet wären eine Schadensbehebung nach Gutdünken des Vermieters zu dulden. Immerhin wurde dafür verlangt, dass wir die Einbauküche an der Wand abbauen, an der sich sowohl das Kochfeld als auch die Spüle befindet. Dies ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.

Daraufhin hat unser Anwalt am 18.09.2009 nochmals zur Mangelbeseitigung aufgefordert und darauf hingewiesen, dass wir dem Überstreichen nie zugestimmt haben. Er hat Herrn P. sogar eine Auflistung übermittelt mit der notwendigen Vorgehensweise zur Schadensbehebung. Immerhin ist mein Mann selbst Sachverständiger und hat täglich mit Baumängeln beruflich zu tun. In diesem Schreiben wird sowohl Herr P. als auch sein Anwalt davon in Kenntnis gesetzt, dass die angeblich ausstehende Zahlung der Nebenkosten auf einem Treuhandkonto hinterlegt wird und die Auszahlung erst erfolgen wird, wenn der Mangel fachgerecht beseitigt ist. Auch wird Herr P. ein weiteres Mal aufgefordert Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren.

Kurze Zeit später tritt einmal mehr zu Tage, dass Herr P. nur Interesse an seinem Geld hat, da Herr L. ein weiteres Mal die Zahlung der Nebenkosten fordert. Auf die Forderung nach Offenlegung der Berechnungsgrundlage und der Belege geht er in seinem Schreiben überhaupt nicht ein. Dies wird auch dadurch ein weiteres Mal untermauert, dass Herr P. am 05.10.2009 wieder die Zahlung von 1,15€ Kabelgebühr fordert. Diesbezüglich hat er mich auch einmal in diesem Zeitraum im Treppenhaus angesprochen. Ich habe ihm darauf geantwortet er solle endlich eine korrekte Nebenkostenabrechnung vorlegen und empfand die Forderung nach 1,15 € als so lächerlich, dass ich ihm meine Einkaufsmarke in Form eines Eurostückes aus der Jackentasche hingehalten habe. Daraufhin hat er sich wortlos umgedreht und ist wieder in seinem Laden verschwunden.