Schimmelbeseitigung dritter Akt

Bis 9:00 Uhr an diesem Morgen waren wir davon ausgegangen, dass jetzt ein Fachmann mit seinen Geräten zur Ursachenortung anrücken würde. Da haben wir uns aber leider mal wieder getäuscht. Vielmehr schleppte Herr P. zu diesem Termin, zu dem wir extra wieder einmal die Küche abgebaut hatten einen Herrn G. in unsere Wohnung, der sich dann als Sachverständiger vorstellte. Für welches Gewerk wurde dabei aber nicht offen gelegt. Dieser packte dann lediglich ein Feuchtemessgerät aus und stellte fest, dass die Wand nass war. Immerhin wurde noch ein Stück Tapete entfernt um auszuschließen dass es sich nur um oberflächliche Feuchtigkeit handelte.

Die Feuchtigkeit wird 4 Wochen nach der ersten Besichtigung gemessenHerr G. stellte dann fest, dass die Beseitigung des Schadens nur durch eine Ortung der Ursache gewährleistet werden kann. Bei diesem Ortstermin wurde vereinbart, dass die Küchenzeile komplett demontiert werden muss, wozu wir uns wieder einmal bereit erklärt haben. Im Anschluss sollte die Feuchte gemessen werden und der Putz an den beschädigten Stellen bis auf das Mauerwerk entfernt werden. Weiterhin sollte die Ursache der Feuchtigkeit ermittelt werden und die Wand mit geeigneten Trocknungsgeräten entfeuchtet werden um daran anschließend neu verputzen und tapezieren zu können. Als Zeitraum für diese Arbeiten wurde auch von Herrn G. eine Woche angegeben.

Im Anschluss haben wir am 19.11.2009 Herrn P. mitgeteilt, dass wir ab dem 30.11.2009 die Küchenzeile vereinbarungsgemäß für eine Woche komplett demontieren würden damit die erforderlichen Arbeiten ausgeführt werden könnten. Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass ausdrücklich auf die Ausführung durch Fachfirmen beim Ortstermin hingewiesen wurde. Da wir uns bis zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach von Herrn P.s Fähigkeiten als Handwerker überzeugen konnten, haben wir ihn darauf hingewiesen, dass er nicht die erforderliche Qualifikation hat um die Wand selbst verputzen zu können. Wir hegten sicherlich zu Recht den Verdacht, dass er versuchen würde die Wand wieder einfach zuzuschmieren ohne dass diese vorher getrocknet wurde was unweigerlich zu einem erneuten Schimmeln der Wand führen würde. Immerhin hat er dies vor unserem Einzug auch einfach getan.

Die Unkenntnis der Sachlage vom Rechtsanwalt von Herrn P. gipfelte dann darin, dass dieser mit Schreiben vom 23.11.2009 behauptete wir hätten verhindert, dass die Wand am 16.11.2009 „repariert“ werden könnte. Erheitert hat auch der Satz „Ähnliches gilt für die ausgesprochene Kündigung“. Welche Kündigung? Wir haben bisher keine Kündigung erhalten. Zwischenzeitlich hatten wir dann auch noch einen Mahnbescheid erhalten gegen den wir dann natürlich sofort Widerspruch eingelegt hatten.

Am 30.11.2009 wurde dann von uns vereinbarungsgemäß wieder einmal die Küche abgebaut. Diesmal die gesamte Küchenzeile. Das bedeutete für uns kein Wasser in der Küche, kein Kochfeld, das benutzte Geschirr im Badezimmer im Waschbecken spülen, da auch keine Spülmaschine vorhanden ist. Außerdem standen die gesamten demontierten Küchenmöbel ab diesem Zeitpunkt in unserem Esszimmer. Wir waren also ab diesem Tag gezwungen für jeden Löffel und jeden Teller uns zwischen den im Esszimmer aufgestellten Küchenmöbeln durchzuzwängen um an die benötigten Gerätschaften zu gelangen. Kochen und Spülen war ab diesem Tag gar nicht mehr möglich. Es war ja aber vereinbart, dass dieser Zustand nur für eine Woche anhalten würde. Wir waren also noch guter Hoffnung. Der Zustand der Wand in der Küche nach dem Abbau der Möbel und der Entfernung der im letzten Jahr angebrachten Platten war dann wie folgt.