Schimmel zweiter Akt

Zwischenzeitlich machte sich in unserer Küche weiterhin ein deutlich wahrnehmbarer Schimmelgeruch breit. Da sich in der Küche vor unserem Einzug ein PVC-Boden an der Wand befand, planten wir als Rückwand für die Arbeitsseite über Spüle und Herd Glasscheiben zu verwenden. Herr P. brauchte daher in der Küche keinen sonst üblichen Fliesenspiegel anbringen lassen. Die Rückwand aus Sicherheitsglas hatten wir erst nach unserem Einzug auf Basis eines genauen Aufmaßes bestellt. Zu einer Montage der Rückwand ist es aber durch den Schimmelbefall, der bereits kurze Zeit nach unserem Einzug aufgetreten ist bis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht gekommen. Wir waren daher gezwungen die Rückwandscheiben über ein Jahr zu lagern, da es bis dahin immer noch nicht möglich war diese zu montieren.

Zu diesem Zeitpunkt gingen wir davon aus, dass der Feuchtigkeitsaustausch durch die montierten Platten hindurch die Ursache für den Geruch wäre. Da im Frühjahr 2009 der Geruch aber eher zuzunehmen schien als weniger zu werden, haben wir die Abdeckung hinter dem Kochfeld entfernt um hinter die Küchenzeile schauen zu können. Dabei haben wir festgestellt, dass sich der Schimmel weiter ausgebreitet hatte und sich mittlerweile ein großer schwarzer Fleck hinter dem Kochfeld unterhalb der Arbeitsplatte gebildet hatte. Dies hatten wir Herrn P. im Zuge unserer Bitte um Erklärung der undurchsichtigen Nebenkostenabrechnung auch bereits im Juli 2009 mitgeteilt. Herr P. hat dies völlig ignoriert und uns statt dessen die bereits erwähnte Maschinen geschriebene Zahlungsaufforderung in den Briefkasten geworfen. Wir wussten uns angesichts solcher Dreistigkeit und Ignoranz nicht mehr zu helfen und haben am 29.07.2009 einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut. Dieser hat Herrn P. dann am 31.07.2009 zur Mangelbeseitigung und zur Einsicht in die Rechnungsbelege zur Nebenkostenabrechnung aufgefordert.