Nebenkosten Zweiter Akt

Statt sich den Schaden in seiner Wohnung nun endlich einmal selbst anzuschauen, hat Herr P. seinerseits einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung der Forderung aus den Nebenkosten beauftragt. Dazu erreichte uns am 03.08.2009 ein Schreiben mit der Aufforderung die Nebenkosten zu bezahlen. Diesem waren weder die geforderten Rechnungsbelege beigefügt noch fand der bereits seit unserem Einzug vorhandene Schimmelschaden Erwähnung. Das bedeutet aber auch, dass Herr P. bereits beim Rechtsanwalt war bevor ihn das Schreiben unseres Anwaltes erreicht hat. Schon daraus wurde für uns deutlich, dass Herr P. wenig Interesse am Erhalt der Mietsache hat, sondern vielmehr sein einziges Interesse darin besteht, dass wir ohne Nachfragen alles bezahlen zu dem er uns auffordert. Erst am 05.08.2009 hat Herr P. dann handschriftlich um eine Besichtigung des „Wasserschadens“ gebeten. Zu diesem Zeitpunkt war Herr P. aber noch täglich in seinem Laden und hätte ohne weiteres um Besichtigung des Schadens bitten können. Statt dessen hat er uns im Treppenhaus mehrfach aufgelauert und dazu aufgefordert die Nebenkosten zu bezahlen. Wir haben ihn dann jedesmal darauf hingewiesen, dass die Abrechnung so nicht korrekt sein könnte und auch nicht vollständig sei. Er hat dies nur damit beantwortet dass wir alles hätten was wir bräuchten und wir endlich bezahlen sollten.

Bezüglich der Abrechnung ist festzustellen, dass wir die Zahlenspiele des Herrn P. auf seinen Maschinen geschriebenen Aufstellungen, die er als Nebenkostenabrechnungen bezeichnet in keiner Weise nachvollziehen konnten. Schon die Wasserabrechnung war absolut undurchsichtig. Danach haben wir angeblich 120 m³ Wasser verbraucht. Dabei stand auf dieser Abrechnung wörtlich: „Ihr Verbrauch 120 cbm 3 cbm übernehme ich“. Nach Aufforderung wurde uns zwar eine Kopie des Abwasserbescheides der Gemeinde Kernen übergeben in dem die 158 m³ Gesamtverbrauch des Hauses in der Waiblinger Str. 41 ausgewiesen sind. Darin, wie auch in der Abrechnung, ist aber als Abrechnungsperiode 01.01.2008-31.12.2008 angegeben. Wir sind aber erst am 02.02.2008 eingezogen und Herr P. hat in der Zeit davor wie schon erwähnt die Wohnung tapeziert und seine Eimersammlung im Badezimmer ausgewaschen.

Außerdem ist nicht nachvollziehbar wenn mit dem „3cbm übernehme ich“ der Verbrauch des Ladens gemeint sein soll wie Herr P. zu dieser Annahme kommt. Da zu dieser Zeit der Laden im Erdgeschoss noch von 9:00 bis 18:00 geöffnet war, ist ein theoretischer Verbrauch von 3 m³ Wasser in einem Jahr völlig utopisch. Die Öffnungszeiten des Ladens waren abzüglich der Mittagspause 8 Stunden pro ganzem Tag. Allein für Toilettenbenutzung werden durchschnittlich 39 Liter pro Tag und Person in Deutschland verbraucht. Daraus resultiert für eine Person bei 6 Öffnungstagen je 8 bzw. 5 Stunden für Samstag 0,6 m³ pro Woche nur für Toilettenbenutzung. Damit wird unterstellt, dass der Laden ohne Wasser gereinigt wird und sich tatsächlich nur eine Person im Laden aufhält. Es ist vielmehr Tatsache, dass auch H. P. sich die meiste Zeit im Laden aufgehalten hat. Er ist lediglich für kurze Kundenbesuche abwesend gewesen. Außerdem wird er kaum bei seinen Kunden die Toilette benutzt haben. Zudem befindet sich im Garten eine weitere Entnahmestelle, die von außen zugänglich ist und von der nicht klar ist wann wieviel entnommen wurde. Von einer Benutzung nur eines kleinen Handwaschbeckens in einem Gewerbebetrieb kann also keine Rede sein.

Da Herr P. seine Eimer beim Tapezieren unserer Wohnung in unserem Bad ausgewaschen hat ist davon auszugehen, dass er diese Arbeiten normalerweise in seinen Gewerberäumen ausführt. Er wird ja wohl kaum bei seinen Kunden seine Arbeitsgeräte nach Abschluss der Arbeiten in der Küche oder im Badezimmer reinigen außer natürlich bei uns. Diesbezüglich ist uns auch wiederholt aufgefallen, dass Herr P. seine Farbreste einfach im Hof in die Kanalisation gekippt hat. Die ausgeleerten Eimer standen dann direkt unter unserem Schlafzimmerfenster und in ihnen sammelte sich so lange Regenwasser, bis dort bereits Stechmücken gebrütet haben oder das Wasser so verdorben war, dass es bei geöffnetem Fenster bis in den ersten Stock wahrnehmbar war.

Uns war natürlich beim Einzug bekannt, dass keine Warmwasserzähler vorhanden waren. Dass es aber im ganzen Haus überhaupt keine Wasserzähler gibt außer dem einen, der die verbrauchte Menge des gesamten Hauses misst hat Herr P. uns wohl wissentlich verschwiegen. Aber selbst unter dieser Voraussetzung ist eine korrekte, sprich nachvollziehbare Abrechnung sicher möglich. Herr P. hat aber offensichtlich versucht sich mit dieser Abrechnung seinen eigenen Wasserverbrauch von seinen Mietern bezahlen zu lassen. Da ist es natürlich Pech, wenn er einen Mieter hat, der in der Lage ist Divisions- und Additionsaufgaben zu lösen.

Herr P. hat in diesem Zusammenhang einmal geäußert, dass unsere Nachbarin vom Obergeschoss seit Jahren 30 m³ Wasser verbrauchen würde. Uns würde da interessieren, wie er das wissen kann, wenn im ganzen Haus keine Wasserzähler vorhanden sind. Außerdem haben wir in unserer vorherigen Wohnung im Schnitt lediglich 70-80 m³ verbraucht. In dieser Wohnung haben wir aber die Balkonpflanzen unserer 35 m² großen Terrasse mit Leitungswasser gegossen und hatten noch eine ältere Waschmaschine. Unser Verbrauch hätte also nach dem Umzug drastisch sinken müssen. Statt dessen versuchte Herr P. uns einen mehr als 50% gestiegenen Verbrauch weiszumachen.