Nebenkosten dritter Akt

Am 03.03.2010 haben wir dann von Herrn L. eine weitere Kündigung erhalten. Darin hat der sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung erklärt. Als Begründung gibt er an wir hätten die Miete für Januar und Februar nicht bezahlt und mahnt erneut die Nebenkostenabrechnung an. Außerdem behauptet er wir hätten die Aufstellung eines Trocknungsgerätes verhindert und fordert uns auf Termine zur Begehung und Aufstellung zu benennen.Am 10.03.2010 erklärt Herr L. erneut die Kündigung unter Einbeziehung der Miete für März.

Dem Schreiben vom 03.03.2010 ist die neue Wasserabrechnung beigefügt. Diese weist dann einen angeblichen Verbrauch von 160 m³ Wasser aus von denen wieder „3 cbm übernehme ich“ Herr P. übernehmen wollte. Wieso wir jetzt plötzlich nochmals 40 m³ Wasser mehr verbraucht haben sollen ist uns ein völliges Rätsel. Wer weiß ob nicht der Wasserzulauf irgendwo im gleichen Zustand ist wie der Abfluss in unserem Badezimmer, oder die Wasserleitung in der Toilette sodass jedes Jahr bis zu 80 m³ Wasser an einer unsichtbaren Stelle versickern.

Am 04.03.2010 war dann Herr B. ein weiteres Mal da um den Zustand der Wand zu überprüfen. Er klingelte mit den Worten er hätte den Auftrag zu überprüfen ob die Küche wieder aufgestellt sei. Herr P. ging also davon aus, dass wir seit 01.12.2009 insgesamt 93 Tage ohne Küche gewesen sind. Behauptet aber im Gegenzug durch seinen Anwalt wir seien nicht zur Minderung berechtigt. Auch hat Herr B. seit 25.01.2010 kein weiteres Mal versucht ein Trocknungsgerät aufzustellen. Es wurde noch nicht einmal versucht für diese Arbeiten ein Termin zu vereinbaren. Herr P. hat lediglich laufend den Abschluss der Gipserarbeiten gefordert. Von Trocknungsgeräten war dabei nie die Rede.

Am 10.03.2010 nimmt unser Anwalt Stellung zur Mieterhöhung beim Amtsgericht. Darin wird erklärt, dass das Gebäude direkt an der Hauptstraße liegt mit 15000 Fahrzeugen pro Tag, keine Schallschutzfenster aufweist, die Versorgungsleitungen Aufputz verlegt worden sind und die Elekroinstallation ein Sammelsurium aus 50 Jahren darstellt.

Am 23.03.2010 hat unser Anwalt einen Anruf von Herrn L. erhalten. Darin erklärte er, dass der Termin bzgl. der Mieterhöhung nicht notwendig sei, aufgrund der fristlosen Kündigung und da er Räumungsklage einreichen würde. Er würde die Klage zur Mieterhöhung zurücknehmen, wenn wir auf Kostenerstattung verzichten würden. Er behauptet wir seien seit 07.01.2010 nicht mehr zur Minderung berechtigt, da wir die Aufstellung eines Trocknungsgerätes verhindert hätten.

Am 25.03.2010 hat sich mein Mann schriftlich direkt an Herrn L. gewandt. Darin hat er darauf hingewiesen, dass Herr B. zu keiner Zeit nach dem 25.01.2010 versucht hat ein Trocknungsgerät aufzustellen sondern sich jeweils nur vom Zustand der Wand überzeugen sollte. Dem Schreiben wurden die Trocknungswerte beigefügt und das Schreiben vom 28.02.2010 in der die Kürzung der Miete um 40% angekündigt wurde.

Am 29.03.2010 hat dann Herr L. die Klage wegen Mieterhöhung zurück genommen ohne dass wir die Zustimmung zur Kündigung erklärt haben. Bleibt nur anzumerken, dass dies erst 2 Tage vor dem anstehenden Gerichtstermin erfolgt ist. Außerdem ist wohl davon auszugehen, dass damit auch verhindert werden sollte, dass die Sachlage vor dem Termin zur Räumung bei Gericht aktenkundig wurde. Am 31.03.2010 erhielten wir dann die Kostenfestsetzung und am 07.04.2010 den Beschluss dazu vom Amtsgericht.