Der Mietvertrag

Nach reiflicher Überlegung sind wir dann zu dem Entschluss gekommen die Wohnung trotz des desolaten Zustandes zu mieten, da für uns der Vorteil vor allem darin lag, dass die Wohnung nur fünfzig Meter von unserer bisherigen Wohnung entfernt war und unsere Tochter die Schule nicht wechseln musste. Außerdem konnte mein Mann weiterhin zu Hause sein Büro einrichten und wir brauchten keine zusätzlichen Räumlichkeiten anmieten. Mittlerweile drängte auch etwas die Zeit, da unsere bisherige Vermieterin bereits nach Besichtigungsterminen nachgefragt hatte. Wir haben für uns aber beschlossen, dass die immensen Investitionen die der neue Mietvertrag mit sich bringen würde zumindest soweit abgesichert werden mussten, dass sich die Renovierung der Wohnung auf unsere Kosten auch durch eine lange Mietzeit lohnen würde.

Im Laufe der nächsten Wochen haben wir den Vermieter Herrn P. mehrmals in seinem Laden aufgesucht um zu erfahren, ob er schon zu einer Entscheidung gekommen sei. Er zuckte jedes Mal nur mit den Schultern und meinte: „müsst ihr wissen mir ist das egal“.

Für uns waren immer noch die diversen „Einrichtungsgegenstände“ ein Kritikpunkt. Herr P. hat im Laufe der Verhandlungen zugestanden, dass die Garderobe im Flur und die Einbauschränke in der ehemaligen Essecke entfernt werden können. Durch die Entfernung der Wand in der Küche konnten diese sowieso nicht stehen bleiben. Lediglich auf die Wohnzimmerschrankwand und den Einbauschrank im Straßenzimmer hat er beharrt (siehe erste Bilder). Da wir die Nutzung der Zimmer sowieso anders planten, war uns dies zu diesem Zeitpunkt egal. Wir wollten das ehemalige Wohnzimmer sowieso als Kinderzimmer nutzen. Die beleuchteten Gardinenschienen in diesem Zimmer waren dann auch nicht weiter störend. Nach langem Ringen haben wir uns auch bereit erklärt die Gardinenschienen im Esszimmer und Schlafzimmer dran zu lassen, obwohl diese nicht nach unserem Geschmack waren. Da das Straßenzimmer zukünftig als Büro genutzt werden sollte, konnten wir auch über den dortige Einbauschrank hinwegsehen.

Wir haben für die restlichen Arbeiten mit Herrn P. vereinbart, dass er für die Entsorgung der Küche und der Trennwand in der Küche sorgte. Außerdem wollte er sich um die Entfernung der gesamten „Möbelierung“ auf der Terrasse kümmern. Er sicherte auch zu sämtliche Böden in allen Zimmern zu entfernen und zu entsorgen. Im Zuge dessen versprach er die Sanierung der Terrasse noch vor unserem Umzug zu veranlassen.

Über die restlichen Modalitäten wurden wir uns auch noch einig, nachdem wir zugesichert hatten Herrn P. mit der Renovierung seiner eigenen Wohnung zu beauftragen. Wir konnten natürlich verstehen, dass Herr P., der seinen Raumausstatterbetrieb im gleichen Gebäude im Erdgeschoss betrieben hat, nicht gerne wollte dass Heimwerker die Wände seiner Wohnung tapezieren, wo er doch dafür der Fachmann sei. Wir haben ihm also zugestanden ihn mit diesen Arbeiten zu beauftragen und ihm die Tapezierarbeiten zu bezahlen. Dabei wurde vereinbart die gesamte Wohnung mit Raufasertapete auszustatten und diese weiß zu streichen. Die Bemerkung von Herrn P., dass die Tapete mit den Ranken im Schlafzimmer aber noch gut sei beantworteten wir mit dem Hinweis, dass uns sämtliche Tapeten in der Wohnung nicht gefallen würden und wir vereinbarungsgemäß weiße Raufasertapete wollten. Nach mehreren Besuchen im Laden haben wir dann am 15.11.2007 den Mietvertrag unterschrieben. Da wir die bisherige Wohnung noch fristgerecht kündigen mussten kamen wir überein den Einzug bis zum 01.02.2008 zu planen um Herrn P. noch genügend Zeit für die Renovierungsarbeiten zu lassen.