Kündigungen und Räumungsklage

Am 08.04.2010 erklärt Herr L. erneut die fristlose Kündigung und bezieht dabei die Miete von April mit ein. Die wievielte war das jetzt? Das kann ich auch nicht mehr nachvollziehen. Außerdem wird erklärt er würde die Einleitung des Räumungsverfahrens beauftragen. Am gleichen Tag hat der Anwalt von Herrn P. beim Amtsgericht dafür die Klagebegründung eingereicht. Die Gründe sind schon hinlänglich ausgeführt (kleiner Wasserschaden, wir hätten gefordert das Trocknungsgerät zu entfernen, wir hätten weitere Termine verhindert, wir seien Schuld, dass der Schaden nicht behoben werden konnte. Am 09.04.2010 erhielten wir dann vom Amtsgericht, dass der Termin des Verfahrens wegen Forderung auf den 09.06.2010 festgesetzt wurde. Am 15.04.2010 erklärt unser Anwalt gegenüber dem Amtsgericht, dass die Klageerwiderung fristgerecht erfolgen wird.

Am 27.04.2010 erfolgt dann die Klage von Herrn L. wegen Räumung und Herausgabe. Wir würden uns in erheblichem Umfang den Zahlungsverpflichtungen entziehen und es wird behauptet es würde nur ein geringfügiger Mangel bestehen und wir hätten die Schadensbehebung verhindert und den Zugang verweigert. Außerdem bezieht er sich auf Kündigungen vom 10.03.2010 und 08.04.2010. Die vorhergehenden vom 27.01. und 03.03. wurden nicht erwähnt. Den Termin zur Güteverhandlung, der am 30.06.2010 stattfinden sollte erhielten wir dann am 04.05.2010. Am gleichen Tag hat unser Anwalt die Klageerwiderung wegen Forderung an das Amtsgericht geschickt. Darin steht explizit, dass dem Kläger eine Kopie des Sparbuchs vorgelegt wurde und das Protokoll mit der Aufrechnung vom 23.12.2009 wurde beigefügt.