Kündigung statt Schadensbeseitigung

Am 12.01.2010 wurde uns dann der Gerichtstermin für das Verfahren zur Mieterhöhung zugestellt. Das war ja wohl an Frechheit nicht mehr zu überbieten. Erst am 13.01.2010 fanden wir dann ein Schreiben vor, in dem Herr P. ankündigte, dass „Gipserfachgeschäft B. versprochen hat sich mit uns in Verbindung zu setzen wie und wann vergipst werden kann und im Abstand von 2-3 Tagen vorbei zu schauen“. Dies hat Herr B. dann ordnungsgemäß ausgeführt. Er kam, trank einen Kaffee und schaute zwei mal pro Woche erstmals am 11.01.2010. Er konnte natürlich lediglich feststellen, dass die Wand immer noch nass war und er folglich nicht gipsen konnte. Wir baten Herrn B. dann eindringlich doch auf Herrn P. einzuwirken, dass die Wand ohne Trocknungsgerät so nie verputzt werden könnte. Er versicherte uns, dass er dies bereits mehrfach getan hätte und Herrn P. auch angeboten hätte sich um die Beschaffung eines Trocknungsgerätes zu bemühen, dass dies aber kurzfristig nicht so einfach sei, da diese meistens im Winter alle vergriffen wären. Er könnte aber über den kurzen Dienstweg bei einem seiner Kollegen nach einem Gerät nachfragen.

Am 20.01.2010 sprach dann der Anwalt von Herrn P. „nochmals die Kündigung“ aus. Als Begründung gab er an wir hätten die Miete für Januar nicht bezahlt. Dies hat unser Anwalt dann natürlich als unbegründet zurückgewiesen und auf die Hinterlegung auf dem Treuhandkonto hingewiesen. Bis zu dieser Antwort haben sich in unserer Wohnung aber noch lauter lustige Begebenheiten abgespielt. Herr B. kam am Freitag den 22.01.2010 wieder einmal um die nasse Wand anzuschauen und wieder ohne Trocknungsgerät. Da er ja mittlerweile bei uns ein Dauergast war erzählten wir ihm davon, dass Herr P. uns über seinen Anwalt die Kündigung ausgesprochen hätte und wir wohl davon ausgehen müssten, dass Herr P. kein Interesse daran hätte die nasse Wand zu trocknen. Herr B. äußerte nur, dass er dieses Verhalten auch nicht nachvollziehen könnte und er nur immer kommen würde, weil ihn Herr P. darum gebeten hätte. Er hätte Herrn P. auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Wand so nicht verputzt werden kann, er aber keinen Auftrag zur Trocknung sondern nur zum Verputzen hätte. Daraufhin haben wir am darauffolgenden Wochenende nach 53 Tagen ohne Küche und mit den Zuständen, die schon beschrieben wurden die Küche wieder aufgebaut. Immerhin hatten wir dem munteren Treiben zunächst 23 Tage mit Trocknungsgerät und dann nochmals 30 Tage ohne Trocknungsgerät zugeschaut und diese ganzen Schikanen über uns ergehen lassen immer in der Meinung, dass Herr P. doch sicher irgendwann einsehen würde, dass die Schadensbehebung in seinem eigenen Interesse wäre, da es schließlich um den Erhalt seiner Immobilie ging. Aber das war wieder einmal ein Irrtum.