Keine Heizung statt Schimmelbeseitigung

Am 01.05.2010 hat uns Herr P. dann die Heizung abgestellt und die Heizraumtüre verschlossen. Ich habe daraufhin am 03.05.2010 bei Frau P. angerufen um zu fragen ob die Heizung kaputt sei. Diese hat mir daraufhin mitgeteilt, sie hätten die Heizung abgestellt, weil wir die Nebenkosten nicht bezahlen würden. Daraufhin hat unser Anwalt sich am 05.05.2010 an Herrn L. gewandt und ihn aufgefordert bis 06.05.2010 dafür zu sorgen, dass die Heizung wieder funktioniert.

Statt auf unserer Forderung einzugehen haben wir dann am 10.05.2010 (Montag, datiert vom 07.05.2010) ein Schreiben von Herrn L. erhalten, in dem er für den 12.05.2010 einen Termin zur Besichtigung mit einem Handwerker vereinbart. Er fordert aber wieder einmal die „Feststellung und ggf. Behebung der Mängel“. Von der Aufstellung eines Trocknungsgerätes wird wieder einmal nichts erwähnt. Dass die Aufstellung aber erforderlich war dürfte sich sicherlich sogar bis zu Herrn L. herumgesprochen haben, da er in seinem Telefonat vom 29.03.2010 ja bereits behauptet hatte, dass wir die Aufstellung verhindert hätten. Nachdem mein Mann für den 12.05.2010 bereits einen anderweitigen Termin wahrnehmen musste und ich ebenfalls so kurzfristig keinen Urlaub einreichen konnte hat mein Mann noch am gleichen Tag eine Terminverschiebung auf den 18.05.2010 an Herrn L. geschickt. Trotzdem hat am 12.05.2010 Herr P. in Begleitung einer weiteren Person versucht die Küche zu besichtigen, als mein Mann gerade zurückkehrte. Da mein Mann aber gleich wieder aus dem Haus musste, hat er zu dieser Zeit keinen Zutritt gewährt und auf die schriftliche Verschiebung verwiesen. Daraus hat Herr L. versucht eine Weigerung unserer Seite zu konstruieren, den Zugang zu ermöglichen.