Die erste Auseinandersetzung

Am 25.07.2008 sind wir dann das erste Mal mit Herrn P. aneinander geraten. Der Vorfall ereignete sich am Abend des vorhergehenden Tages. Unsere Tochter spielte wie üblich bei schönem Wetter im Hof und im Nachbargarten mit ihren Freundinnen. Als sie klingelte und wir ihr mit dem Türöffner in unserer Wohnung die Eingangstür öffnen wollten funktionierte dies nicht. Zunächst gingen wir davon aus, dass der Türöffner defekt sei. Die Klingel funktionierte nämlich auch eher unzuverlässig, sodass uns Gäste zum Teil ihre Ankunft per Handy mitteilen mussten. An der Hauseingangstüre stellten wir aber fest, dass diese mit dem Schlüssel abgeschlossen war. Nachdem mein Mann am nächsten Tag Herrn P. darauf ansprach äußerte dieser die Kinder würden die Türe immer offen stehen lassen und das wäre ihm nicht recht. Nachdem mein Mann fragte warum er dies denn nicht einfach gesagt hätte meinte er er hätte es gesagt und zwar den Kindern. Dies endete in einem lautstarken Wortgefecht worin mein Mann äußerte, dass die Kinder ja wohl nicht der richtige Ansprechpartner für solche Dinge seien und die Türe ohne ein Wort zu sagen einfach abzuschließen schon an Nötigung grenzen würde.

Auf Nachfrage bei unserer Tochter meinte diese, dass Herr P. wohl gesagt hätte sie sollte die Türe nicht offen stehen lassen. Sie hatte darauf aber erwidert, dass die Türe immer geschlossen sei und sie lediglich den dafür vorgesehenen Hebel an der Türfalle so eingestellt hätte, dass die Türe aufgedrückt werden könnte, wenn sie nur im Hof ist, damit sie nicht immer klingeln muss. Herr P. wiederholte aber lediglich die Türe würde offen stehen und sie sollte geschlossen werden. Unsere Tochter ging damit davon aus, dass sie die Tür mit Betätigung des Hebels geschlossen hätte fand den Vorfall keiner Erwähnung wert.