Die Besichtigung

Wie bereits erwähnt befand sich im Internet ein Foto des Gebäudes, in dem sich die zu vermietende Wohnung befand. Aufgrund des Fotos war uns bekannt um welche Wohnung es sich handelte. Da sich die Maklerin um unsere Anfragen nicht kümmerte, haben wir den Besitzer kurzerhand in seinem Laden, der sich im gleichen Gebäude befindet aufgesucht und den Kontakt auf eigene Faust hergestellt.

Er bestätigte uns daraufhin, dass er eine Wohnung zu vermieten hätte, da die derzeitigen Mieter dabei seien auszuziehen. Wir haben die Wohnung gleich besichtigt, konnten uns aber zu diesem Zeitpunkt kein Urteil über den Zustand der Wohnung bilden, da die Bewohner noch alles mit Möbeln und Kartons voll gestellt hatten.

Möblierung der Terrasse im Dezember 2007Anfang Oktober 2007 wurde dann nochmals ein Besichtigungstermin in der inzwischen geräumten Wohnung durchgeführt. Leider stellte sich bei diesem Termin heraus, dass die ganze Wohnung und vor allem die Terrasse noch mit Sperrmüll voll war. Auch die Küche fiel unangenehm auf, da es sich dabei zum Einen um einen Raum von 2 mal 3 Metern handelte, der für eine Wohnung mit 5 Zimmern viel zu klein war. Zum Anderen waren die Wände der Küche mit PVC Auslegware verkleidet, die über dem Herd bereits angeschmort war. Die „Einbauküche“ war aus Eichenholz, aus den 60er Jahren und durch den Gebrauch so speckig, dass diese nur noch für die Entsorgung gut war. Wir diskutierten dies mit den Vermietern bei diesem Besichtigungstermin. Auch die Frau des Vermieters war der Ansicht, dass die Küche mit der bestehenden Trennwand viel zu klein sei und wir kamen überein, dass dieser Bereich der Wohnung umgebaut werden müsste.

Ein weiterer Kritikpunkt bei dieser Besichtigung war der Fliesenbelag auf der Terrasse. Die Fugen der verlegten Spaltplatten auf der gesamten Terrasse waren schadhaft und der gesamte Bodenbelag fiel durch großflächigen Moosbewuchs auf. Auf dem überdachten Teil konnten wir zu diesem Zeitpunkt den Schaden noch nicht abschätzen, da sich dort ein ehemals brauner Rasenteppich befand. Wir wiesen den Vermieter darauf hin, dass es doch sinnvoll wäre die Terrasse vor dem Einzug eines neuen Mieters zu sanieren, damit die Schäden nicht weiter fortschreiten, besonders im Hinblick auf den kommenden Winter, der eine weitere Verschlechterung des Zustandes mit sich bringen würde. Er pflichtete uns bei und verkündete sich dahingehend zu informieren.

Unsäglicher Schrank im WohnzimmerDass dem vorhergehenden Bewohner eine teil möblierte Wohnung vermietet wurde, trat erst bei der Besichtigung der „geräumten“ Wohnung zu Tage. Neben diversen Einbauschränken in der Essecke und im Flur befand sich im linken Zimmer auf der Straßenseite ein Einbauschrank auf der gesamten Fläche der einen Wand. Zudem war im Wohnzimmer eine Schrankwand aus dunklem Holz mit gefälzten Schranktüren wie es in den 60er Jahren Mode war in dem Teil, der früher als Essbereich diente.

Außerdem hatten einige Zimmer mit Neonröhren beleuchtete Gardinenschienen, die ebenfalls aus der Zeit des Baujahrs zu stammen schienen. Zimmer, die nicht mit beleuchteten Gardinenschienen ausgestattet waren hatten Schienen mit dunklem Furnierholz. Außerdem befanden sich auf der Terrasse zwei Polstergarnituren, die nach Aussage des Vermieters von seinem Vater selbst gepolstert wurden und mehrere Tische. Diese befanden sich also seit mindestens 8 Jahren auf der Terrasse, da die bisherigen Mieter die Wohnung so lange bewohnt hatten.

Ansprechendes Design des BadezimmersIm Badezimmer hing ein Alibertschrank, der nur noch vom Dreck der letzten Jahrzehnte zusammengehalten wurde und die Ausstattung des Nassbereiches insgesamt stammte augenscheinlich auch aus der Zeit des Baujahres. Diese bestand aus den damals üblichen olivgrünen Sanitärgegenständen in Form von einer Badewanne, die bereits an der Oberfläche so abgenutzt war, dass eine Benutzung zum Baden ausgeschlossen war und einem Doppelwaschtisch der selben Farbe, der ebenfalls bereits mehrere Macken durch herabgefallene Gegenstände aufwies. Auch die Armaturen und Siphons waren so abgenutzt, dass bereits die Chrombeschichtung an einigen Stellen fehlte und die darunter liegende Messingschicht zu Tage trat.

Aufputz verlegte unisolierte Heizungsrohre in einem der ZimmerBei der ersten Besichtigung ist uns zunächst gar nicht aufgefallen, dass alle Heizungsrohre nicht isoliert Aufputz verlaufen, da sich in der gesamten Wohnung noch die Vorhänge vom Vater des Vermieters befanden, die der Vormieter anscheinend übernommen und die letzten 8 Jahre in Benutzung hatte. Wie lange diese Vorhänge schon vorher von seinem Vater angebracht wurden war nicht bekannt. Nur in der Toilette war die Aufputz Verlegung der Rohre sichtbar. Auf den Hinweis meines Mannes man könne diese ja dann im Zuge des Anbringens einer neuen Tapete mit Rigips verkleiden wurde geäußert, dass dies nicht nötig sei, da es dadurch in der Toilette bei eingeschalteter Heizung doch immer schön warm sein. An dieser Stelle ist aber anzumerken, dass in der Toilette gar kein Heizkörper vorhanden ist und dieses Rohr wohl nur warm wird, wenn die Mieterin des Obergeschosses die Heizung einschaltet.

Ein weiterer elender Schrank im StraßenzimmerInsgesamt machte die Wohnung zu diesem Zeitpunkt einen äußerst abgewohnten Eindruck, der auch durch die altmodischen Tapeten im Esszimmer, Wohnzimmer und Schlafzimmer noch verstärkt wurde. Zudem war der Teppichboden im Wohnzimmer durch Wasserflecken beschädigt, die von dort ehemals aufgestellten Pflanzen zu stammen schienen. Der Teppich in der Essecke war so verschmutzt und abgenutzt, dass die ursprüngliche Farbe nur noch an den Stellen zu erkennen war, an denen Möbel gestanden hatten. Im Eingangsbereich zur Küche war dieser von Laufspuren und Antragungen so verschmutzt, dass er nahezu schwarz wirkte. Auch sämtliche Vorhänge machten den Eindruck in den letzten Jahren nicht gewaschen worden zu sein. Im Flur befand sich eine eingebaute Garderobe, die vor die ehemalige Durchgangstür zum Esszimmer gebaut worden war. Dieser Durchgang war von der anderen Seite mit der Schrankwand zugestellt. Diese Garderobe aus Eichenholz hatte einen Kunstlederbezug in der Türe und ein Ablagebrett auf Kniehöhe. An dieser Stelle kam auch das Gespräch auf die Anschlüsse für Telefon und Internet. Der Vermieter äußerte, dass der Vorgänger dies wohl mit WLAN gelöst hatte. Wir wiesen ihn aber darauf hin, dass dies für uns nicht in Frage käme und wir wohl Kabel verlegen müssten, da der Telefon/DSL Anschluss auf der Seite der Wohnung war, auf der sich keine Zimmer befinden bzw. wo sich Bad und Toilette befinden. Er meinte nur, dass sei dann nicht sein Problem. Zu unserem Hinweis auf den Zustand des Badezimmers und der Toilette äußerte er lediglich, dass der Vorgänger wohl nicht geputzt hätte.

Weitere Teile der TeilmöblierungSchon bei diesem Besichtigungstermin haben wir vorgefühlt inwieweit die „Möblierung“ entfernt werden kann, wobei für uns auch die Entsorgung dieser Einrichtung zu bedenken war, weil damit mindestens 2 Container gefüllt werden konnten. Der Vermieter zuckte meistens nur mit den Schultern und meinte er wüsste auch nicht aber die Schränke im Wohnzimmer und im Straßenzimmer müssten bleiben, die seien schließlich vom Schreiner angefertigt worden und sehr teuer gewesen. Außerdem bestand er darauf, dass die Gardinenschienen dran bleiben müssten, weil ja sonst neue Löcher gebohrt werden müssten. Dass die Küche aber auf keinen Fall bleiben könnte sah auch er ein.

Während der Begehung der geräumten Wohnung wies der Vermieter laufend darauf hin, dass der bisherige Mieter ihn mit der Renovierung beauftragt hatte und er für Tapezierarbeiten ja schließlich der Fachmann sei. Bei dem Laden im Erdgeschoss handelte es sich um ein Raumausstattergeschäft, dass wohl schon von seinem Vater betrieben wurde. Außerdem meinte seine Frau, dass das mit den Wasserflecken im Wohnzimmer ja schade sei, da das ja ursprünglich ein guter Teppich gewesen sei. Sie meinte dann auch noch ob man die Stelle vielleicht ersetzen könnte, wenn man ein neues Stück Teppich einflicken würde (Keine Hosenflicker sondern Teppichflicker? ). Sie meinte auch, dass die Vorhänge ja mal teuer gewesen seien und wirklich gut in die Wohnung passen würden.

Noch mehr Möbel in der WohnungDiese Äußerungen haben wir nicht weiter kommentiert und stattdessen die Entsorgung der Polstergarnituren auf der Terrasse angesprochen. Der Vermieter meinte dazu, dass das noch wahre Handarbeit sei und diese heute so nicht mehr zu bekommen wären. Auf unseren Einwand hin, dass diese doch wohl schon seit Jahren im Freien stünden und daher feucht und modrig seien und außerdem von der ursprünglichen Farbe des Bezuges nichts mehr zu erkennen sei durch die Sonneneinstrahlung meinte er nur, dass es trotzdem schade darum sei.

Er wies auch ausdrücklich darauf hin, dass sich in allen Zimmern Dosen für Kabelfernsehen befänden, für die ein extra Antennenverstärker vorhanden sei, dessen Strom mit den Nebenkosten abgerechnet würde. Wir konzentrierten uns im weiteren auf den Zustand der Küche. Wir schlugen vor die Trennwand zu entfernen und die Küche dadurch zu vergrößern. Der Vermieter meinte nur er wäre nicht sicher ob man die Wand einfach so entfernen könne und er wäre dazu ohnehin nicht in der Lage. Aufgrund der Stärke der Wand war aber schon zu diesem Zeitpunkt sicher, dass statisch nichts gegen eine Entfernung der Wand sprechen würde. Da mein Mann beruflich täglich mit dem Lesen von Bauplänen beschäftigt ist, beendeten wir die Besichtigung durch einen Blick in die Baupläne, die der Hausbesitzer im Laden im Erdgeschoss aufbewahrte. Daraus war sofort ersichtlich, dass die Wand völlig gefahrlos abgebrochen werden konnte. Wir verblieben dann so, dass wir in Kontakt bleiben würden und uns die ganze Sache nochmals überlegen würden.

Nach diesem Besichtigungstermin der „geräumten“ Wohnung waren wir in Anbetracht des Zustandes der Wohnung ziemlich ernüchtert und hegten starke Zweifel, ob diese Wohnung für uns in Frage kommt. Mein Mann meinte aber, dass die Räume mit neuen Tapeten und einem neuen Boden gleich viel besser aussehen würden. Außerdem waren die Einbauschränke, Polstergarnituren und Gardinenschienen für uns völlig unakzeptabel. Zum Einen sind wir selbst im Besitz von Möbeln und außerdem entsprachen diese „Einrichtungsgegenstände“ in keinster Weise unserem Geschmack. Wir beschlossen also diesbezüglich mit dem Vermieter noch zu verhandeln.