Abmahnung statt Schimmelbeseitigung

Bisher waren wir der Meinung, dass es nichts geben könnte was noch unverschämter wäre. Leider wurden wir kurz darauf am 07.10.2010 eines Besseren belehrt. Wir erhielten nämlich von Herrn P. durch seinen Anwalt, eine Abmahnung wegen einer gewerblichen Tätigkeit in einer Mietwohnung. Dieser Witz braucht wohl nicht weiter kommentiert zu werden. Herrn P. war selbstverständlich bekannt, dass mein Mann sein Gewerbe z. T. von dieser Wohnung aus ausübt. Dies war ja der Hauptgrund, mit 3 Personen eine 5 Zimmer Wohnung zu mieten. Außerdem haben wir ihn schon beim Einzug gefragt, ob wir am Briefkasten ein Firmenschild anbringen dürfen und wir haben dieses später dann auch angebracht. In diesem Zusammenhang wurde auch diskutiert, ob die Anbringung eines zusätzlichen Briefkastens möglich sei, da mein Mann als Sachverständiger häufig Gerichtsakten zugesandt bekommt und der bestehende Briefkasten nicht sehr groß ist. Zudem ist mir schleierhaft wie er zu seinem Geld kommen will, da wir doch ohnehin seiner Meinung nach zahlungsunfähig sind, wenn mein Mann seine berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann. Er fordert natürlich weiterhin die Nebenkosten und behauptet, dass uns alle Unterlagen vorliegen würden. Dies ist natürlich nicht der Fall. Wir haben außer der unvollständigen Ista Rechnung und einer Kopie der Wasserrechnung nie irgendwelche Unterlagen zu Gesicht bekommen. Weder die Rechnungen für die Brennstoffkosten noch die angeblichen Wartungkosten wurden jemals belegt und die Berechnungsgrundlage der Verteilung dieser Kosten ist völlig undurchsichtig.

In diesem Schreiben wird auch wieder einmal der Schimmel in der Küche heruntergespielt und es ist die Rede von „drei Punkten hinter dem Herd“. Die Bilder zeigen wohl eindeutig, dass dies im krassen Missverhältnis zu den tatsächlichen Gegebenheiten steht, die immerhin beweisbar sind. Es wird auch ein weiteres Mal behauptet wir wären mit dem Streichen der Wand einverstanden gewesen. In diesem Schreiben wird aber eingeräumt den Schaden „von einem Fachmann“ besichtigen zu lassen damit ggf. „weitere Maßnahmen ergriffen werden“ können. Auch wird wieder behauptet, dass die Stellen auf fehlerhaftes Lüftungsverhalten zurückzuführen seien. Herr P.s Anwalt hat die beigefügten Fotos anscheinend nie angeschaut oder ist so unwissend was Baumängel anbelangt, dass er diese Posse tatsächlich glaubt. Immerhin bittet er um drei zeitnahe Termine zur erneuten „Besichtigung“. Von einer Schadensbehebung ist dabei aber keine Rede.

Dieses Geschwafel musste natürlich wieder von unserem Rechtsanwalt beantwortet werden. Den Inhalt dieses Schreibens wiederzugeben spare ich mit an dieser Stelle. Abgekürzt enthält es eine Stellungnahme zur Mieterhöhung, die wir natürlich abgelehnt haben und zur Abmahnung bzgl. der Gewerbeausübung. Außerdem wird nochmals auf die Hinterlegung der Nebenkosten auf einem Treuhandkonto hingewiesen. Ferner teilt er unser Einverständnis zu einer weiteren Besichtigung des Schadens mit. Darin wird auch angekündigt, dass wir einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen werden. Dies ist beim nächsten Besichtigungstermin am 20.10.2009 dann auch geschehen.